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AGB

swiss therapieteam ag - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Rechtsverhältnis bzw. den Behandlungsvertrag zwischen der swiss therapieteam ag und der Patient:in (nachfolgend «der Patient»). Diese AGB gelten zwischen der swiss therapieteam ag und dem Patienten in der bei Durchführung der Behandlung aktuell gültigen Form. Sie regeln die Geschäftsbeziehung der gebuchten Behandlung (nachfolgend «die Behandlung») ausschliesslich, soweit nichts anderes erwähnt oder vereinbart wurde.

 

2. Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz.

Die Erhebung, Bearbeitung und Speicherung Ihrer Gesundheitsdaten erfolgt in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG). Diese Datenverarbeitung basiert auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sowie auf der Erfüllung des Behandlungsvertrags zwischen Ihnen und der swiss therapieteam ag. Gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften sind wir berechtigt, diese Daten zu verarbeiten, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen und die Behandlung ordnungsgemäß durchzuführen. Ihre Einwilligung stellt sicher, dass wir Ihre Gesundheitsdaten im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen schützen und nur zu den vorgesehenen Zwecken verwenden.

Die Datenschutzerklärungen der swiss therapieteam ag  können unter  www.swisstherapieteam.ch/datenschutzerklärungabgerufen werden. Durch Inanspruchnahme der Behandlungsleistung stimmt der Patient den Datenschutzerklärungen zu.

Die Patientenakten gehören dem Patienten und werden ihm auf Wunsch jederzeit ausgehändigt. Sie werden von der swiss therapieteam ag aufbewahrt und den behandelnden Therapeut:in zur Verfügung gestellt sowie für Fakturierung und Inkasso verwendet. Zum Zweck der Rechnungsstellung sowie der Patienten- und Terminverwaltung werden sämtliche dafür notwendige Daten dem Praxis-Software-Hersteller (Pharmed Solutions AG) bekanntgeben. Zudem erlauben wir uns, medizinische Daten und Patientendaten, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen, mit den zuweisenden und behandelnden Ärzten sowie Vertrauensärzten der Kostenträger und mit schweizerischen Versicherungen aller Art zu administrativen Zwecken auszutauschen, und zusätzliche Patientendaten einzuholen.

 

3. Annulationsbedingungen

Gebuchte Behandlungstermine sind grundsätzlich verbindlich und die vereinbarte Zeit wird für den Patienten reserviert. Verpasst oder zu spät abgesagte Termine erhöhen unseren administrativen Aufwand und dürfen nicht zu Lasten der Kranken- oder Unfallversicherung abgerechnet werden. Der Patient wird daher gebeten, im Verhinderungsfalle die Praxis frühzeitig, aber mindestens 24 Stunden im Voraus, darüber zu informieren.

Die swiss therapieteam ag behält sich vor, bei einer verspäteten oder gar keiner Terminabsage und Nichterscheinen dem Patienten folgende Behandlungskosten privat (ohne Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkassen) zu verrechnen:

  • Physiotherapie: CHF 55.00 / 85.00 Spezifizieren
  • Komplementärtherapie: entsprechender gebuchter Leistung

 

4. Zahlungsregelung

Die swiss therapieteam ag verrechnet ärztlich verordnete Leistungen nach dem System «Tiers payant» und sendet die Rechnung direkt an die Krankenkasse. Diese bezahlt den kompletten Betrag und stellt dem Patienten eine allfällige die Kostenbeteiligung in Rechnung. Alle Behandlungskosten, die von der Versicherung/Krankenkasse nicht gezahlt werden, übernimmt der Patient vollständig selbst. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund die Versicherung/Krankenkasse die Begleichung der Rechnung verweigert. Bei Zahlungsverzug wird für die 1. Mahnung eine Gebühr von CHF 10.- , bei der 2. Mahnung eine Gebühr von zusätzlich CHF 15.- und bei der 3. und letzten Mahnung eine Gebühr von zusätzlich CHF 20.- erhoben. Nach drei erfolglosen Mahnungen wird der Fall ans zuständige Betreibungsamt übergeben.

Die Kosten für die privat verrechneten Behandlungen (Physiotherapie privat und Komplementärtherapie) ist grundsätzlich innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder vor Ort durch den Patienten zu bezahlen.

Die Zahlung vor Ort ist in bar, mit den gängigen Debit-/Kreditkarten, Postcard möglich.

 

5. Rückforderungen

Es kann vorkommen, dass eine Versicherung/Krankenkasse die bereits gegenüber der swiss therapieteam ag beglichene Behandlungskosten vom Patienten zurück fordert (Tiers Payant). Mit dem Einverständnis dieser AGB bestätigt der Patient:

·       Dass der Patient sämtliche Rückerstattungen an die Versicherung von Rechnung der swiss therapieteam ag übernimmt.

  • Dass es der swiss therapieteam ag nicht gestattet ist, auf Rückforderungsbegehren von Versicherungen einzugehen.
  • Dass die swiss therapieteam ag Rückforderungsbegehren direkten an den Patienten weiterleitet und diesbezüglich nichts unternimmt.
  • Dass der Patient direkt für die Abwicklung der Rückforderung verantwortlich ist und alle damit verbundenen Aktivitäten wie Klärung, Abwicklung und Begleichung übernimmt.

Genannte Einverständnisse gelten für Zahlungen aus der Grundversicherung, Zusatzversicherung oder privat verrechnete Behandlungen, die allenfalls fälschlicherweise an die Krankenkasse verrechnet wurden.

Auch bei Rückforderungen gilt, dass alle Behandlungskosten, die von einer Versicherung/Krankenkasse zurückgefordert werden, der Patient vollständig selbst übernimmt, unabhängig vom Grund der Rückforderung.

Sollte der Patient bei der Rückforderung von Behandlungskosten Schwierigkeiten haben, empfehlen wir, sich direkt mit der entsprechenden Versicherung in Verbindung zu setzen. Die swiss therapieteam ag kann in solchen Fällen keine direkte Unterstützung bieten, steht dem Patienten jedoch beratend zur Seite, indem sie notwendige Informationen und Dokumente bereitstellt, die für die Abwicklung des Rückforderungsprozesses erforderlich sind. Eine rechtliche oder administrative Vertretung gegenüber der Versicherung kann die swiss therapieteam ag jedoch nicht übernehmen.

 

6. Zahlungsverweigerung durch Kassen

Es kann vorkommen, dass Versicherungen/Krankenkassen die Zahlung der Behandlungskosten verweigert. Der Patient setzt sich dafür ein, sich bestmöglich gegen Zahlungsverweigerungen oder Rückforderungen zu schützen. Folgende Massnahmen helfen dabei:

·       Bei Unsicherheit, ob die Therapie, Medizinische Trainingstherapie etc. bezahlt wird, holt der Patient beim Arzt eine Kostengutsprache der Krankenkasse ein.

  • Bei Unsicherheit, ob die komplementärtherapeutische Behandlung bezahlt wird, holt der Patient der Zusatzversicherung die nötige Erkundigung ein.
  • Der Patient kontrolliert sämtliche Rechnungen und weist swiss therapieteam ag  auf Unstimmigkeiten hin.

 

7.    Behandlung

Die Behandlung des Patienten richtet sich nach den allgemein anerkannten und bekannten Standards und Regeln der modernen Physiotherapie und Komplementärtherapie. Wie dies allgemein in der Natur der therapeutischen und medizinischen Behandlung liegt, kann ein bestimmter Behandlungserfolg nicht garantiert werden.

 

8.    Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Baselland, Schweiz. Anwendbares Recht ist ausschliesslich das Schweizerische Recht unter Ausschluss des Kollisionsrecht.

 

9.    Schlussbestimmungen

Die swiss therapieteam ag behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die aktuell gültige Version ist auf unserer Website unter www.swisstherapieteam.ch/ag abrufbar. Die geänderte Version tritt mit Publikation auf der Website in Kraft.

Sollten wesentliche Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen werden, informieren wir Sie aktiv über die Änderungen. Dies kann entweder durch eine E-Mail-Benachrichtigung an die von Ihnen hinterlegte Adresse oder durch ein Pop-up-Fenster auf unserer Website erfolgen, das Sie auf die neuen Bestimmungen hinweist. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie die Möglichkeit haben, sich über alle relevanten Anpassungen zeitnah zu informieren und gegebenenfalls Ihre Einwilligung erneut zu erteilen, sofern dies notwendig ist.

 

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig oder nicht durchsetzbar sein, ist die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Anstelle der ungültigen Punkte soll, sofern vorhanden, die gesetzliche Regelung treten.

Pratteln, Version August 2026